Verordnungsleistungen nach § 37 SGB V

Auch zu Hause und im Pflegeheim brauchen pflegebedürftige Patienten oft eine medizinische Versorgung. Ebenso wie ein Arzt Medikamente „verschreiben“ kann, kann er auch eine medizinische Behandlungspflege bei einem Patienten verordnen. Die Verordnungsleistungen gehören zur medizinische Behandlungspflege uns umfassen alle Tätigkeiten, die auf ärztliche Verordnung hin von Pflegekräften aus der Gesundheits- und Altenpflege durchgeführt werden.

Wohnt der Patient noch in der eigenen Wohnung, muss eine examinierte Pflegekraft ins Haus kommen.
Wir vom ambulanten Pflegedienst PHT Pflege, Hilfe und Therapie haben die examinierten Pflegefachkräfte, die diese Leistungen ausführen dürfen. Dazu gehören beispielsweise Tätigkeiten wie die Wundversorgung, der Verbandwechsel, die Medikamentengabe, die Dekubitusbehandlung oder die Blutdruck- und Blutzuckermessung, Insulingaben, Trachealkanülen wechseln, Kompressionstherapien und vieles mehr.
Alle diese Leistungen werden in der Regel von der Krankenkasse bezahlt und laufen parallel zu den Leistungen der Pflegekasse.

PHT Pflege, Hilfe und Therapie GmbH

Poggeplatz 2
18279 Lalendorf
OT Roggow
 

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