Pflegerische Leistungen nach §36 SGB Xl

Wir vom ambulanten Pflegedienst PHT Pflege, Hilfe und Therapie sind Partner der Pflege- und Krankenkassen. Auf der Grundlage unseres Sozialgesetzes bieten wir unsere pflegerischen Leistungen an.
Menschen mit einem Pflegebedarf der Pflegegrade 2 bis 5 haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie auf Hilfen bei der Haushaltsführung als Sachleistung (häusliche Pflegehilfe). Der Anspruch umfasst pflegerische Maßnahmen in den Bereichen Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.
Häusliche Pflegehilfe wird erbracht, um Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten des Pflegebedürftigen so weit wie möglich durch pflegerische Maßnahmen zu beseitigen oder zu mindern und eine Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit zu verhindern. Bestandteil der häuslichen Pflegehilfe ist auch die pflegefachliche Anleitung von Pflegebedürftigen und Pflegepersonen. Pflegerische Betreuungsmaßnahmen umfassen Unterstützungsleistungen zur Bewältigung und Gestaltung des alltäglichen Lebens im häuslichen Umfeld 1.

Die Leistungen gliedern sich nach dem Katalog der Pflegekassen und werden medizinisch individuell verordnet. Dazu gehören Leistungen wie:

  • Kleine Körperpflege
    An-/Auskleiden
    Teilwaschen (Ober- oder Unterkörper)
    Mundpflege und Zahnpflege
    Kämmen/Rasieren (Nass- oder Trockenrasur)
  • Große Körperpflege
    An-/Auskleiden
    Waschen (Ganzkörperwaschung), Duschen oder Baden
    Mundpflege und Zahnpflege
    Kämmen/Rasieren (Nass- oder Trockenrasur)
  • Unterstützung bei Ausscheidungen – Kleine Hilfe
    An-/Auskleiden (einzelner Kleidungstücke)
    Hilfe/Unterstützung bei Ausscheidungen
    Säuberung des Pflegebereiches (Verunreinigungen durch Ausscheidungen)
  • Unterstützung bei Ausscheidungen – Erweiterte Hilfe
    An-/Auskleiden (einzelner Kleidungsstücke, Wechseln der Kleidung)
    Hilfe/Unterstützung bei Ausscheidungen
    Säuberung des Pflegebereiches (Verunreinigungen durch Ausscheidungen)
    Waschen (Genitalbereich/Gesäß, Gesicht/der Hände nach Erbrechen)
  • Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Bettes
    Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Bettes (Bett machen/richten)
    Teilwechseln der Bettwäsche
  • Lagern/Mobilisierung
    Lagerung und/oder Mobilisierung
  • Haarewaschen
    Waschen und Trocknen der Haare
    Kämmen (keine Dauerwellen, kein Schneiden und Färben)
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
    Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung
    Hilfe beim Essen und Trinken
    Hygiene (Händewaschen, Mundpflege)
    Nachbereitung (Spülen des Essgeschirrs, Trocknen, Einräumen)
  • Sondenkost bei implantierter Magensonde (PEG)
    Aufbereitung der Sondenkost
    Sachgerechte Verabreichung der Sondenkost
    Spülen der Sonde
  • Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
    An-/Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung
    Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung (Treppensteigen)
  • Begleitung bei Aktivitäten
    Begleitung bei Aktivitäten (Arzt, Ämter etc.)
  • häusliche Betreuung gemäß § 124 SGB XI
    Wir unterscheiden im Leistungskatalog die pflegerischen Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung, die mit Priorität sichergestellt sein müssen. Darüber hinaus bieten wir auch Leistungen der häuslichen Betreuung an:
    Begleitung: Unterstützung von Aktivitäten, z.B. Spaziergänge in der näheren Umgebung, Ermöglichung des Besuchs von Verwandten und Freunden/innen, Begleitung zum Friedhof.
  • Beschäftigung: Unterstützung bei der Gestaltung des häuslichen Alltags, z.B. Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur, Hilfen zur Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigungen, Unterstützung bei Hobby und Spiel etc.
  • Beaufsichtigung: sonstige Hilfen, bei denen aktives Tun nicht im Vordergrund steht, z.B. Anwesenheit einer Betreuungsperson, Beobachtung des Pflegebedürftigen zur Vermeidung einer Selbst- und Fremdgefährdung etc.
  • Beheizen der Wohnung (Ofenheizung)
    Beschaffung des Heizmaterials aus vorhandenem Vorrat und Entsorgung des Verbrennungsrückstände
    Heizen (Öfen mit Holz, Kohle)

1 Quelle: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/36.html

PHT Pflege, Hilfe und Therapie GmbH

Poggeplatz 2
18279 Lalendorf
OT Roggow
 

Telefonsprechzeiten:

Mo. - Do.
07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Fr.
07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 14:00 Uhr

Sa. und So.
auf Anfrage

Ihr Pflegedienst in Lalendorf, Güstrow, Lalendorf, Teterow, Krakow am See