Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege kann ein wichtiger Beitrag für ein langes selbst bestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden sein. Denn die Verhinderungspflege soll – wie der Name vermuten lässt – die Einweisung ins Krankenhaus oder in eine Pflegeeinrichtung verhindern und eine zuverlässige Betreuung der Person sicherstellen. Sie wird vom Arzt verordnet, wenn beispielsweise pflegende Angehörige erkranken oder in den Urlaub fahren. Jeder Krankenversicherte hat pro Jahr einen Anspruch auf 14 Tage Verhinderungspflege. Diese umfasst die Grundpflege und die häusliche Begleitung. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen und führen nicht zu einer Kürzung des Pflegebudgets. Was viele Menschen nicht wissen ist, dass man die Verhinderungspflege mit einer Kurzeitpflege koppeln kann. So kann man im Bedarfsfall pro Jahr 28 Tage bis zu 8 Wochen Pflege und Betreuung sicherstellen. Die Kurzzeitpflege wird dann zusätzlich aus dem Topf der Pflegekasse bezahlt. Wir wissen, dass für viele Menschen die Formalitäten dazu eine Herausforderung sind. Deshalb helfen wir Ihnen.

PHT Pflege, Hilfe und Therapie GmbH

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